Verkehrsunfall


KÖRPERSCHADEN UND SACHSCHADEN
SCHMERZENSGELD UND SCHADENSERSATZ
VERDIENSTAUSFALL UND ERWERBSSCHADEN
HAUSHALTSFÜHRUNGSSCHADEN
HAFTUNG FÜR ZUKÜNFTIGE SCHÄDEN


Sie hatten einen Unfall? Sie haben Verletzungen erlitten und / oder einen großen Sachschaden? Der Verursacher oder dessen Versicherung zahlen nicht?

gorecht Prozessfinanz unterstützt und bezahlt anwaltliche Tätigkeit und Prozesse wegen Verkehrsunfällen und schweren Personenschäden.

Der Sachschaden ist oft nicht das Problem. Schwere und vor allem dauerhafte Personenschäden führen regelmäßig zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger. Oft wird die Regulierung vom Schädiger bzw. dessen Versicherung verzögert. Danach werden pauschal Beträge angeboten, die allenfalls einen Bruchteil des tatsächlichen und vor allem zukünftigen Schadens umfassen. Lassen Sie sich auf keinen Fall auf derartige Praktiken der Versicherungen ein.

Personenschäden können körperlicher oder psychischer Natur sein. Vor allem dauerhafte Personenschäden führen oft zu ganz erheblichen Schadensersatzansprüchen in Form lebenslanger Renten gegen den Schädiger.

Hier eine Übersicht der häufigen Schadenspositionen:

Schmerzensgeld wird in der Regel für den gesamten Schaden als Einmalbetrag gezahlt. Denkbar ist aber auch eine lebenslange Rente.

Erwerbsschaden bzw. Verdienstausfall für den Zeitraum nur eingeschränkter oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Das kann bei Dauerschäden eine lebenslange Rente bis in das hohe Alter bedeuten.

Haushaltsführungsschaden für Arbeiten, die nicht mehr im Haushalt durchgeführt werden können. Der Geschädigte wird so gestellt, als beschäftige er eine Haushaltshilfe, auch wenn Ehepartner oder Verwandte helfen. Häufig wird dieser Schaden übersehen, obwohl es sich oft um die größte Schadensposition handelt.

Vermehrte Bedürfnisse in Form veränderter sanitärer Anlagen wie WC, Dusche und Bad oder der Umbau der Wohnung sowie der Umbau des KFZ. Ebenso Hygieneartikel, Verbandsmaterial, Rollstühle, Gehhilfen usw.

Unterhaltsschäden von Ehegatten und Kindern, falls die oder der Verletzte an den Folgen der Verletzungen verstorben ist, vor allem, wenn es sich um den Haupt- oder Alleinverdiener gehandelt hat.

Zuzahlungen für ärztliche Behandlungen oder sonstige Therapien, Kuren oder Prothetik.

Und natürlich ein etwaiger zukünftiger durch den Unfall verursachter Schaden. Es könnte sein, dass sich der gesundheitliche Zustand zum Nachteil verändern wird. Dass man erst nach Jahren nicht mehr arbeiten und/oder seinen Haushalt besorgen kann usw.. Dieses Risiko muss durch die Feststellung gesichert werden, dass der Schädiger auch für zukünftige Schäden haftet. Denn andernfalls werden zukünftige Ansprüche verjähren.

Denkbar sind noch weitere vom Einzelfall abhängige Schadenspositionen.

Die Ansprüche sind vererblich und können daher auch von den Erben eines Verletzten geltend gemacht werden.

Wir unterstützen Sie gerne und prüfen den Vorgang kostenlos. Dann entscheiden wir, ob wir Ihnen eine Prozessfinanzierung anbieten. gorecht Prozessfinanz übernimmt in diesem Fall das gesamte Kostenrisiko des Gerichtsverfahrens gegen Erfolgsbeteiligung.


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