Pflichtteil


ZAHLUNGSANSPRUCH GEGEN DEN ERBEN
FÜR KINDER, EHEPARTNER, ELTERN
PFLICHTTEIL (HÄLFTE GESETZL. ERBTEIL)
PFLICHTTEILSERGÄNZUNG


Sie sind als Ehepartner oder Kind von der Erbfolge ausgeschlossen? Sind sind Erbe und kommen nicht an den Nachlass?

gorecht Prozessfinanz unterstützt und bezahlt anwaltliche Tätigkeit und Prozesse wegen Zahlung des Pflichtteils gegen Erben bzw. Erbengemeinschaften.

Den Pflichteil können Kinder, Eltern und Ehegatten des Erblassers beanspruchen, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es handelt sich stets um einen Anspruch auf Zahlung von Geld.

Schenkungen des Erblassers an Dritte innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden dem Nachlass zugerechnet und erhöhen entsprechend den Pflichtteil.

Häufig steht der Pflichtteilsberechtigte vor der Situation, keine Informationen von dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu erhalten. Dann bleibt nur, den Pflichtteil durch Auskunfts- und Zahlungsklage geltend zu machen.

Wir unterstützen Sie gerne und prüfen den Vorgang kostenlos. Dann entscheiden wir, ob wir Ihnen eine Prozessfinanzierung anbieten. gorecht Prozessfinanz übernimmt in diesem Fall das gesamte Kostenrisiko des Gerichtsverfahrens gegen Erfolgsbeteiligung.



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